Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet. Zusammen mit der Versicherungssumme und der Progression bestimmt sie die Höhe der Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall.
Beispiel: Verliert eine versicherte Person nach der Gliedertaxe die Funktion eines definierten Körperteils, wird der zugeordnete Prozentsatz auf die Versicherungssumme angewendet. Bessere Tarife bieten eine höhere Progression (z. B. 225 %), wodurch die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional steigt.