Die Hauptfälligkeit ist der jährliche Stichtag eines Versicherungsvertrags, zu dem die ordentliche Kündigung möglich ist. Die Kündigung muss dem Versicherer je nach Vertrag ein bis drei Monate vor diesem Termin zugehen – maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
Nach dem VersVG kann ein länger laufender Vertrag erstmals zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Den genauen Termin finden Sie auf Ihrer Polizze.