Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers – etwa das Auto zu versperren, Gefahren zu melden oder wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Man unterscheidet Obliegenheiten vor dem Schaden (z. B. korrekte Angaben bei Vertragsabschluss) und nach dem Schaden (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung, Schadenminderung). Grobe Verletzungen können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.