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Unterversicherung: Definition & Bedeutung

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts. Im Schadensfall wird dann nur anteilig ersetzt – auch bei einem Teilschaden. Sie entsteht oft, wenn Werte über die Jahre steigen, die Summe aber gleich bleibt.

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts. Im Schadensfall wird dann nur anteilig ersetzt – auch bei einem Teilschaden. Sie entsteht oft, wenn Werte über die Jahre steigen, die Summe aber gleich bleibt.

Beispiel: Ist der Hausrat 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung auch bei einem 10.000-Euro-Schaden nur die Hälfte. Manche Tarife verzichten gegen Aufpreis auf den Unterversicherungseinwand.

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Häufige Fragen

Wie vermeide ich Unterversicherung?
Orientieren Sie die Versicherungssumme am aktuellen Neuwert und passen Sie sie nach größeren Anschaffungen an.