Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts. Im Schadensfall wird dann nur anteilig ersetzt – auch bei einem Teilschaden. Sie entsteht oft, wenn Werte über die Jahre steigen, die Summe aber gleich bleibt.
Beispiel: Ist der Hausrat 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung auch bei einem 10.000-Euro-Schaden nur die Hälfte. Manche Tarife verzichten gegen Aufpreis auf den Unterversicherungseinwand.