Die Wartezeit (Wartefrist) ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie verhindert, dass eine Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Schaden bereits absehbar ist – üblich sind 3 bis 12 Monate.
Beim Rechtsschutz reicht die Wartezeit je nach Baustein von rund 3 Monaten (Vertrag) bis 12 Monaten (Erb-/Familienrecht); Schadenersatz- und Kfz-Rechtsschutz gelten meist sofort. Bei einem lückenlosen Anbieterwechsel wird eine bereits erfüllte Wartezeit oft angerechnet.