Als Pferdehalter haften Sie nach § 1320 ABGB unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Da Pferde erhebliche Schäden anrichten können, ist die Pferdehaftpflicht eine der wichtigsten Absicherungen für Halter.
Das Wichtigste
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Haftungsgrundlage | § 1320 ABGB – unbeschränkt |
| Empfohlene Versicherungssumme | rund 10 Mio. € (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) |
| Pflicht | in einzelnen Bundesländern |
Was ist gedeckt?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Pferd
- Häufig auch Schäden bei Ausritten und Fremdreiten (je nach Tarif)
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Pferdehaftpflicht vergleichen →AnzeigeWerbung · Provision bei Abschluss, für Sie ohne Mehrkosten.