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Pferdehaftpflichtversicherung Österreich 2026

Pferdehalter haften nach § 1320 ABGB unbeschränkt – mit ihrem gesamten Vermögen – für Schäden, die ihr Pferd verursacht. Die Pferdehaftpflicht deckt diese Schäden ab; empfohlen ist eine Versicherungssumme von rund 10 Mio. Euro. In einzelnen Bundesländern ist sie verpflichtend.

Als Pferdehalter haften Sie nach § 1320 ABGB unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Da Pferde erhebliche Schäden anrichten können, ist die Pferdehaftpflicht eine der wichtigsten Absicherungen für Halter.

Das Wichtigste

MerkmalWert
Haftungsgrundlage§ 1320 ABGB – unbeschränkt
Empfohlene Versicherungssummerund 10 Mio. € (Personen-, Sach-, Vermögensschäden)
Pflichtin einzelnen Bundesländern

Was ist gedeckt?

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Häufige Fragen

Warum ist eine Pferdehaftpflicht so wichtig?
Weil Sie nach § 1320 ABGB unbeschränkt – also mit Ihrem gesamten Vermögen – haften. Verursacht Ihr Pferd etwa einen Verkehrsunfall, können die Forderungen existenzbedrohend sein.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Empfohlen sind rund 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, da gerade Personenschäden sehr teuer werden können.