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Versicherung kündigen in Österreich: Fristen nach VersVG

Versicherungsverträge können in Österreich nach dem VersVG erstmals zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer je nach Vertrag ein bis drei Monate vorher zugehen; nach einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Versicherungsverträge können in Österreich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) erstmals zum Ende des dritten Vertragsjahres und danach jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Versicherer – je nach Vertrag ein bis drei Monate vor der Hauptfälligkeit.

Die wichtigsten Regeln

Sonderkündigungsrechte

Vor der Kündigung: vergleichen

Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag fixiert ist – sonst entsteht eine Deckungslücke. Beim Wechsel von Kasko- oder Rechtsschutzverträgen auf angerechnete Wartezeiten und laufende Fälle achten.

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Versicherung frühestens kündigen?
Nach dem VersVG erstmals zum Ende des dritten Vertragsjahres, danach jährlich zur Hauptfälligkeit – jeweils unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von meist einem Monat.
Reicht es, die Kündigung rechtzeitig abzuschicken?
Nein. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer – das Schreiben muss spätestens einen Monat (je nach Vertrag bis drei Monate) vor der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingelangt sein.
Kann ich nach einem Schaden sofort kündigen?
Ja, nach Abschluss der Schadenregulierung besteht ein Sonderkündigungsrecht, das in der Regel innerhalb eines Monats auszuüben ist – für beide Seiten.