Versicherungsverträge können in Österreich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) erstmals zum Ende des dritten Vertragsjahres und danach jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Versicherer – je nach Vertrag ein bis drei Monate vor der Hauptfälligkeit.
Die wichtigsten Regeln
- Drei-Jahres-Regel: Bei längerer Vertragsdauer können Sie zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen (§ 8 VersVG).
- Hauptfälligkeit: Der jährliche Stichtag Ihres Vertrags – steht auf der Polizze.
- Frist: Die Kündigung muss dem Versicherer meist einen Monat (je nach Vertrag bis zu drei Monate) vor der Hauptfälligkeit zugehen – das Absendedatum genügt nicht.
- Form: Schriftlich, idealerweise eingeschrieben; Polizzennummer angeben.
Sonderkündigungsrechte
- Nach einem Schadensfall – meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung.
- Bei Prämienerhöhung ohne Mehrleistung.
- Bei Wegfall des Risikos (z. B. Fahrzeug verkauft, Wohnung aufgegeben) endet der Vertrag.
Vor der Kündigung: vergleichen
Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag fixiert ist – sonst entsteht eine Deckungslücke. Beim Wechsel von Kasko- oder Rechtsschutzverträgen auf angerechnete Wartezeiten und laufende Fälle achten.